10. Dezember 2009
Vor dem Landgericht Köln hat gestern die Beweisaufnahme in einem Verfahren der vier größten deutschen Musiklabels gegen zwei Filesharer stattgefunden.
Weiterlesen...UPDATE: Hat die Musikindustrie im Jahr 2007 satte 58.000.000 € (58 Mio) an ihre Anwälte gezahlt?
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14. Juli/8. Juli 2009Kanzlei Wilde&Beuger stellt Filesharing-Musterklageerwiderung unter CC-Lizenz
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29. Mai 2009Unser Partner RA Christian Solmecke zu Gast bei NRW.tv - Themen: Youtube, Persönlichkeitsrechtsverletzung und TauschNix
6. April 2009
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Für die Möglichkeit der Privatkopie zahlen wir Urheberrechtsabgaben an die GEMA unter anderem auf CD-/DVD-Rohlinge, Brenner und MP3-Player; für CD-Rohlinge z.B. je nach Kaufpreis oft mehr als 40 Prozent.
Die beschriebene Rechtslage in Bezug auf Radiomitschnitte bedeutet: Dafür, dass auf ein Medium wie CD, DVD, MP3-Player, USB-Stick Festplatten etc. Musik gespeichert werden kann, ist schon im Kaufpreis eine Abgabe an die GEMA enthalten. Das heißt, ich zahle bereits dafür, dass ich eine Privatkopie machen könnte (denn ich kann auf diesen Medien ja auch z.B. meine Urlaubsfotos speichern).
Seit Januar 2008 ist es verboten, Privatkopien von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" zu erstellen. Damit wird die illegale Nutzung von Tauschbörsen klarer erfasst. Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Songs im Internet besitzt – darf er keine Privatkopie davon herstellen!!
Der Mitschnitt von Musik aus dem Radio ist dagegen völlig in Ordnung, da die Quelle legal ist.

