• Beweisaufnahme am LG Köln

    10. Dezember 2009

    Vor dem Landgericht Köln hat gestern die Beweisaufnahme in einem Verfahren der vier größten deutschen Musiklabels gegen zwei Filesharer stattgefunden.

    Weiterlesen...
  • 58 Mio. für Anwälte?

    UPDATE: Hat die Musikindustrie im Jahr 2007 satte 58.000.000 € (58 Mio) an ihre Anwälte gezahlt?

    14. Juli/8. Juli 2009

    Weiterlesen...
  • Musterklageerwiderung

    Kanzlei Wilde&Beuger stellt Filesharing-Musterklageerwiderung unter CC-Lizenz

    29. Mai 2009

    Weiterlesen...
  • TauschNix bei NRW.TV

    Unser Partner RA Christian Solmecke zu Gast bei NRW.tv - Themen: Youtube, Persönlichkeitsrechtsverletzung und TauschNix

    6. April 2009

    Weiterlesen...
Recht

TauschNix klärt Musikfreunde in einer Initiative über ihre Rechte auf. Denn Musikhören ist kein Verbrechen. (Fachanwälte)

Die Privatkopie ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben. Ich darf also eine Kopie für meinen MP3-Player machen und auch eine für meine Geschwister und für meinen besten Freund. Aber ich darf sie nicht verkaufen. Auch muss die Quelle legal sein (siehe Grafik rechts - UrhG §53 Abs. 1).
 

Für die Möglichkeit der Privatkopie zahlen wir Urheberrechtsabgaben an die GEMA unter anderem auf CD-/DVD-Rohlinge, Brenner und MP3-Player; für CD-Rohlinge z.B. je nach Kaufpreis oft mehr als 40 Prozent.

Die beschriebene Rechtslage in Bezug auf Radiomitschnitte bedeutet: Dafür, dass auf ein Medium wie CD, DVD, MP3-Player, USB-Stick Festplatten etc. Musik gespeichert werden kann, ist schon im Kaufpreis eine Abgabe an die GEMA enthalten. Das heißt, ich zahle bereits dafür, dass ich eine Privatkopie machen könnte (denn ich kann auf diesen Medien ja auch z.B. meine Urlaubsfotos speichern).

Seit Januar 2008 ist es verboten, Privatkopien von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" zu erstellen. Damit wird die illegale Nutzung von Tauschbörsen klarer erfasst. Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Songs im Internet besitzt – darf er keine Privatkopie davon herstellen!!

Der Mitschnitt von Musik aus dem Radio ist dagegen völlig in Ordnung, da die Quelle legal ist.