10. Dezember 2009
Vor dem Landgericht Köln hat gestern die Beweisaufnahme in einem Verfahren der vier größten deutschen Musiklabels gegen zwei Filesharer stattgefunden.
Weiterlesen...UPDATE: Hat die Musikindustrie im Jahr 2007 satte 58.000.000 € (58 Mio) an ihre Anwälte gezahlt?
Weiterlesen...
14. Juli/8. Juli 2009Kanzlei Wilde&Beuger stellt Filesharing-Musterklageerwiderung unter CC-Lizenz
Weiterlesen...
29. Mai 2009Unser Partner RA Christian Solmecke zu Gast bei NRW.tv - Themen: Youtube, Persönlichkeitsrechtsverletzung und TauschNix
6. April 2009
Weiterlesen...
Die Antwort von TauschNix e.V. auf die Klagewelle der Musikindustrie heißt Aufklärung. Der gemeinnützige Verein informiert an Schulen über legale und gleichzeitig praktikable Alternativen zum illegalen Musiktausch im Internet. Dazu NRW-Schirmherr Jugend-/Familienminister Armin Laschet und Bernhard Tenhumberg (MdL NRW):
| Armin Laschet | Bernhard Tenhumberg |
Natürlich kann Musik legal im Internet gekauft werden. Die Speicher von MP3-Playern und auch Handys bieten mittlerweile aber hunderten, wenn nicht tausenden MP3-Songs Platz. Bei Preisen von durchschnittlich einem Euro pro Titel kann sich kein Schüler leisten, seinen Player auf diese Weise auch nur ansatzweise auszunutzen.
Was viele nicht wissen und was die Musikindustrie gern verschweigt: So wie früher der Mitschnitt von Musik aus dem Radio völlig legal war (damals auf Kassette oder Tonband), ist er es auch heute noch. Auch damals musste also nicht jeder Titel gekauft werden. Mit einem PC, der richtigen Software und einer Internet-Flatrate ist das Aufzeichnen heute deutlich einfacher und komfortabler. Programme wie Radio.fx zeichnen das Programm von Internet-Radiostationen komplett auf. Die kostenlose Software erkennt dabei automatisch, welche Songs gespielt wurden. Anschließend können die Titel als MP3-Dateien dauerhaft und ohne DRM-Beschränkung auf der Festplatte gespeichert und für private Zwecke genutzt werden.
Ziele von TauschNix e.V.:
- Aufklärung über die Rechte der Bevölkerung im Rahmen der Musikbeschaffung (Privatkopie/Aufzeichnung Internetradio)
- Aufzeigen von legalen und praktikablen Alternativen im Bereich Musikbeschaffung
- Schaffung einer breiten Öffentlichkeit für dieses Thema
- Vermittlung Betroffener zu Fachanwälten
Besonders kritisch sehen wir, dass durch die Aktionen der Musikindustrie die Schwelle zur Kriminalität durch mangelnde Aufklärung bereits in jungen Jahren überschritten wird.
Der gemeinnützige Verein TauschNix e.V. entstand Ende 2007 aus der IGKS (Initiative gegen die Kriminalisierung der Schulhöfe) der Firma Tobit.Software. Aufgrund des großen Interesses in Politik und Bevölkerung wurde wenig später TauschNix e.V. gegründet und völlig von Tobit.Software gelöst. Die Softwarefirma bleibt aber offizieller Partner des Vereins und stellt kostenlos das Programm Radio.fx zur Verfügung, das das Programm von Internetradios aufzeichnet. Hintergrund der IGKS, wie auch des Vereins: die Klage-/Abmahnwelle der Musikindustrie gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen.
Links zum Thema:
- Media NRW der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- WDR 5 Kultur im Netz
- WDR 2 - Zwischen Rhein und Weser
- Schirmherrschaft Familienminister Armin Laschet (MLZ)
- TauschNix in der Kreuzschule Heek (Westfälische Nachrichten)
- Interessanter Artikel in der FAZ
- Artikel bei Heise online zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen
- Beschluss des OLG Frankfurt
Quelle: iRights.info (ff)
Das unendliche Musikarchiv
Radio ist das Überall-Medium. Im Auto, in der Küche, bei der Arbeit: überall versorgt es uns mit aktuellen Nachrichten – aber vor allem mit Musik, ganz viel Musik. Ideal, um die Songs aufzunehmen und damit sein privates Musikarchiv zu ergänzen.
Das wird besonders interessant, wenn man die Stücke nicht mehr, wie früher, auf analoge Musikkassetten aufnehmen muss, sondern gleich als komprimierte Audio-Dateien (MP3, Ogg Vorbis oder andere) auf der Festplatte abspeichern kann. Zwar muss man dafür sein Radio an den Computer anschließen oder spezielle Hardware verwenden (wie zum Beispiel eine Radioempfangskarte). Doch wer diesen Aufwand nicht scheut, kann die aufgenommenen Songs direkt von der Festplatte auf CD brennen oder auf den tragbaren Player für unterwegs überspielen. Sehr bequem. Aber auch erlaubt?
Mitschneiden erlaubt
Die Antwort lautet eindeutig: ja. So, wie man früher das Radioprogramm auf Kassetten aufgenommen hat, darf man heute Musik digital mit dem Computer aufnehmen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr, denn es ist nicht erlaubt, diese Musik weiterzugeben, sei es über die eigene Website, eine Tauschbörse, eine Web-2.0-Plattform oder einen Podcast – geschweige denn, sie zu verkaufen. Denn das hieße, sie öffentlich wiederzugeben oder zu verbreiten, und das ist nur mit Erlaubnis der Urheber gestattet, die in diesem Fall nicht vorliegt.
Allerdings darf man die Stücke im Rahmen der sogenannten Privatkopieregelung auf CDs brennen und an Freunde weitergeben oder sich – wie früher bei Musikkassetten – die Songs von Freunden oder Verwandten überspielen. Da die Musik im Radio gespielt wurde, heißt das, dass sie rechtskonform angeboten wurde (was bei vielen Stücken, die in Tauschbörsen angeboten werden, nicht der Fall ist – mehr dazu in den Artikeln zu Tauschbörsen und Privatkopie, Links unten).
Internet-Radios: legaler Komfort
Ein spezieller Fall sind Internetradios, auch Webcasting genannt. Diese Radios senden ihr Programm über das Netz. Einen Computer mit Internetzugang vorausgesetzt, kann man diese Sender direkt digital empfangen. Nachteil: Man muss, um Internetradio hören zu können, immer mit dem Internet verbunden sein. Diese Art des Radiohörens bietet sich also vor allem für diejenigen an, die eine Flatrate haben. Vorteil: Man braucht keine besondere Hardware (außer einer Soundkarte, die heute in fast jedem Computer steckt) und die Musik ist leichter archivierbar. Denn fast immer liefern die Internetradios Dateiinformationen für die einzelnen Musikstücke mit: Wer ist der Interpret, wie lang ist der Song, von welchem Album stammt er?
Wenn man diese Infos direkt verarbeiten kann, muss man nichts mehr von Hand eingeben. Das haben sich auch die Softwarehersteller gedacht, die inzwischen zahlreiche Programme anbieten, die Songs mitschneiden und diese Daten direkt auslesen, und die Musik inklusive der Datei-Informationen auf der Festplatte ablegen. Manche Programme bieten sogar an, einen bestimmten Musikstil auszuwählen – die Software sucht anschließend selbstständig Sender und Programme aus, die dazu passen, und speichert die Musik.
Kann soviel Komfort legal sein? Auch hier ein eindeutiges Ja. Als Nutzer darf man Musik aus Internetradios aufnehmen und im persönlichen Umfeld weitergeben. Zwar hat die Musikindustrie im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsnovellierung (Zweiter Korb, in Kraft getreten im Januar 2008) gefordert, intelligente Aufnahmesoftware zu verbieten. Hiermit sind Programme gemeint, die automatisch einzelne Songs aus Internetradios mitschneiden, Playlisten erstellen und so weiter. Da die Musikindustrie mit ihrem Anliegen jedoch – vorerst – gescheitert ist, gilt weiterhin, dass solche Programme angeboten und verwendet werden dürfen.
Es bleibt also bei der geltenden Rechtslage: Mitschneiden wäre nur dann verboten, wenn die gespielten Stücke „offensichtlich rechtswidrig“ hergestellt oder online zugänglich gemacht wurden. Diese „Offensichtlichkeit“ dürfte für die Durchschnittshörer praktisch nie gegeben sein. Auch hier gilt jedoch die gleiche Einschränkung wie bei herkömmlichen Radiostationen: Man darf die Songs nicht öffentlich zugänglich machen (also etwa in Tauschbörsen) oder verkaufen (zum Beispiel die eigene Best-of-CD auf dem Flohmarkt).
Kopierschutz demnächst auch beim Internet-Radio?
Seit dem 1. April 2005 gelten neue Tarife und Vertragsbedingungen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die im Auftrag der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller Lizenzen an Internetradios vergibt. Darin ist festgelegt, dass Webcaster, „sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist“, effektive technische Maßnahmen einsetzen müssen, um zu verhindern, dass die Programme gescannt oder aufgezeichnet werden. Außerdem muss der Betreiber eines Internetradios „technische Maßnahmen unterstützen, die von Tonträgerherstellern eingesetzt werden, um ihre Musikaufnahmen zu identifizieren und zu schützen“.
Derzeit herrscht Streit darüber, ob Internetradios diese Vorgaben umsetzen können und werden. Sollten sie es jedoch tun – oder bereits getan haben –, ist davon auszugehen, dass auch Webradioprogramme mit einem effektiven Kopierschutz versehen sind. Der darf nicht geknackt werden, um das Programm auf dem PC aufzuzeichnen.
Analoge Kopien wären weiterhin erlaubt. Wer also seinen MiniDisk-Recorder an den Audio-Ausgang des Computers anschließt, um das Programm aufzuzeichnen, ist auf der sicheren Seite.
Matthias Spielkamp, 21. Mai 2008
Veröffentlichung auf TauschNix unter CC-Lizenz
Zum Thema bei iRights.Info:
Musik und Filme kopieren
Privatkopie und Co.
Tauschbörsen
Gefahr oder Chance?
Internetradio
Freier Funk im Internet?

